Wir könnten günstiger sein, sehr viel günstiger, wenn nicht...
Die enorme Bürokratie wäre, die wir in Deutschland aufgebaut haben und die einen großen Anteil unserer Zeit sinnlos auffrisst!
Das ist aber nur politisch zu ändern und bisher gibt es in unserem Bereich keine Anzeichen dafür.
Neben der Bürokratie haben wir eine enorme Anzahl an stetig steigenden Vorgaben zu erfüllen, haben hohe Ausgaben für die neue elektronische Gesundheitskarte, arbeiten mit extrem und oft maßlos überteuerten Dentalprodukten und müssen sehr hohe Mieten und stets steigende Gehälter verkraften. Zudem sind wir Endverbraucher, das bedeutet, dass wir auf alles auch die Mehrwertsteuer zu zahlen haben und nicht wie andere Betriebe, diese abziehen können.
Wie können wir dem entgegentreten? Nur durch den sogenannten Faktor bei GOZ Leistungen. Diesen müssen wir nutzen, um all die Preissteigerungen auszugleichen, obwohl er dafür nicht gedacht ist. Der Faktor wird also aus medizinischen und wirtschaftlichen Gründen immer höher, je mehr Preissteigerung wir auszugleichen haben.
Diese Zahnzusatzversicherung deckt einen Großteil der privat veranschlagten Kosten.
Wieso deckt die Zahnzusatzversicherung nur einen Teil?
Sie haben als gesetzlich Versicherter stets den Anspruch auf die Kassenleistung.
Diese ist seit Jahrzehnten nahezu gleichbleibend gering vergütet und ist definiert als "ausreichend, wirtschaftlich und zweckmässig".
Dies bedeutet, dass Leistung innerhalb kürzester Zeit mit einfachen Mitteln in ausreichender Art und Weise zu erbringen ist.
Dies wird manchmal Ihren speziellen Erwartungen nicht gerecht! Besonders nicht, wenn Sie sich wünschen, dass wir uns die Zeit nehmen, die wir für Ihre Behandlung benötigen. Die reine Kassenleistungsvergütung deckt diesen Zeitaufwand wirtschaftlich bei Weitem nicht, daher müsste extrem schnell gearbeitet werden, ohne die Möglichkeit, auf Ihre Belange Rücksicht zu nehmen. Das hilft Ihnen nicht!
Deshalb werden deutschlandweit von den Zahnärzten GOZ Leistungen angeboten, die anderen Zeitaufwand, Materialien und Techniken ermöglichen, aber privat zu bezahlen sind. Im Endeffekt ergibt sich so eine Mischkalkulation aus Kassenleistung und privaten GOZ Leistungen und wir erhalten eine wirtschaftlich tragbare Lösung. Damit Sie diese Kosten nicht ganz alleine tragen müssen, brauchen Sie eine Zahnzusatzversicherung.
Hier kommt nun Ihre Zahnzusatzversicherung ins Spiel. Sie sollten diese folgenderweise und grundsätzlich ehrlich!!! (d.h. den Gesundheitsfragebogen wahrheitsgemäß beantworten!) abgeschlossen haben:
Ein Tarifbaustein deckt die Zahnbehandlung
und Prophylaxe
ab. Das beinhaltet z.B. die sehr teuren Wurzelkanalbehandlungen. Hierbei ist unbedingt darauf zu achten, dass sowohl "rein private
Wurzelkanalbehandlungen" als auch "Wurzelkanalbehandlungen
mit Kassenzuzahlung"
zu 100% und ohne Budget
bezahlt werden. Es gibt hier große Unterschiede bei den Versicherungen, die einen zahlen nur das eine, die andern das andere und wenige beide Versionen.
Dieser feine Unterschied kann Ihnen bei der richtigen Auswahl später hohe Kosten ersparen!
Den zweiten Tarifbaustein, den Sie abschließen sollten, deckt die Kosten für Zahnersatz
und Implantate. Dieser zahlt bei guten Tarifen 90 bis 100% von der Gesamt? Rechnung? Leider nein! Jetzt wird es leider noch komplizierter!
Es gibt in der GOZ (Gebührenordnung) zu nahezu jedem Behandlungsschritt eine Bewertung in Punkten.
Diese Punkte werden mit einem Punktwert
multipliziert, der die Punkte in Geld umrechnen soll. (Der Punktwert soll regelmäßig an Preissteigerungen angepasst werden.)
Das Ganze wird dann noch mit einem Faktor
multipliziert, der den Zeitbedarf oder die Schwierigkeit bemessen soll.
Also:
Punkte x Punktwert x Faktor = Ihr Preis
Idealerweise soll eine Behandlung bei Faktor 1,8 bis 2,3
erfolgen.
Ist sie schwieriger oder dauert länger als gedacht, kann man über den Faktor von 2,3 gehen, muss dann aber medizinisch in der Rechnungsstellung individuell begründen, warum die Position so schwierig oder aufwändig war.
Bis zum Faktor 3,5, dem sogenannten Höchstsatz der GOZ, zahlen die meisten Versicherungen.
Man kann aber auch über den Faktor von 3,5 hinausgehen. Warum sollte das erforderlich sein? Das hört sich doch alles plausibel und fair an?
Ist es aber nicht, denn der Punktwert, also die Umrechnung der Punkte in Geld, ist aus dem Jahr 1988!
Also, wir berechnen Ihre Behandlung auf dem Preisniveau aus 1988!