FVDZ GOZ Punktwert 1988
BZÄK 04/2024 : „Gebührenordnungen für Ärzte und für Zahnärzte jetzt novellieren“ Die Punktwert Honorrierung ist seit 1988 unverändert!

Wir denken an Ihre Kosten..

Und haben die Zahnlabore mit dem besten Preis Leisstungsverhältnis für Sie im Programm! Zum Beispiel von : MDH

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2x professionelle Zahnreinigung/ Jahr für DKV Zusatzversicherte im Tarif KDBE ohne Zuzahlung!

Info DKV KDTK85+KDBE

 Finanzielles...
(wird nicht gerne gesagt, ist aber wichtig!)

Wir sind nicht teuer, aber auch nicht billig. Für unsere besonderen Leistungen müssen wir den Betrag berechnen, den wir Ihnen im Kostenvoranschlag ermitteln. 
Wir könnten günstiger sein, sehr viel günstiger, wenn nicht...
Die enorme Bürokratie wäre, die wir in Deutschland aufgebaut haben und die einen großen Anteil unserer Zeit sinnlos auffrisst! 
Das ist aber nur politisch zu ändern und bisher gibt es in unserem Bereich keine Anzeichen dafür.

Neben der Bürokratie haben wir eine enorme Anzahl an stetig steigenden Vorgaben zu erfüllen, haben hohe Ausgaben für die neue elektronische Gesundheitskarte, arbeiten mit extrem und oft maßlos überteuerten Dentalprodukten und müssen sehr hohe Mieten und stets steigende Gehälter verkraften. Zudem sind wir Endverbraucher, das bedeutet, dass wir auf alles auch die Mehrwertsteuer zu zahlen haben und nicht wie andere Betriebe, diese abziehen können. 

Wie können wir dem entgegentreten? Nur durch den sogenannten Faktor bei GOZ Leistungen. Diesen müssen wir nutzen, um all die Preissteigerungen auszugleichen, obwohl er dafür nicht gedacht ist.  Der Faktor wird also aus medizinischen und wirtschaftlichen Gründen immer höher, je mehr Preissteigerung wir auszugleichen haben. 


Diese Zahnzusatzversicherung deckt einen Großteil der privat veranschlagten Kosten.
Wieso deckt die Zahnzusatzversicherung nur einen Teil?

Sie haben als gesetzlich Versicherter stets den Anspruch auf die Kassenleistung. 
Diese ist seit Jahrzehnten nahezu gleichbleibend gering vergütet und ist definiert als "ausreichend, wirtschaftlich und zweckmässig". 
Dies bedeutet, dass Leistung innerhalb kürzester Zeit mit einfachen Mitteln in ausreichender Art und Weise zu erbringen ist. 
Dies wird manchmal Ihren speziellen Erwartungen nicht gerecht!  Besonders nicht, wenn Sie sich wünschen, dass wir uns die Zeit nehmen, die wir für Ihre Behandlung benötigen.  Die reine Kassenleistungsvergütung deckt diesen Zeitaufwand wirtschaftlich bei Weitem nicht, daher müsste extrem schnell gearbeitet werden, ohne die Möglichkeit, auf Ihre Belange Rücksicht zu nehmen. Das hilft Ihnen nicht!

Deshalb werden deutschlandweit von den Zahnärzten GOZ Leistungen angeboten, die anderen Zeitaufwand, Materialien und Techniken ermöglichen, aber privat zu bezahlen sind. Im Endeffekt ergibt sich so eine Mischkalkulation aus Kassenleistung und privaten GOZ Leistungen und wir erhalten eine wirtschaftlich tragbare Lösung. Damit Sie diese Kosten nicht ganz alleine tragen müssen, brauchen Sie eine Zahnzusatzversicherung.

Hier kommt nun Ihre Zahnzusatzversicherung ins Spiel. Sie sollten diese folgenderweise und grundsätzlich ehrlich!!! (d.h. den Gesundheitsfragebogen wahrheitsgemäß beantworten!) abgeschlossen haben:

Ein Tarifbaustein deckt die Zahnbehandlung und Prophylaxe ab. Das beinhaltet z.B. die sehr teuren Wurzelkanalbehandlungen. Hierbei ist unbedingt darauf zu achten, dass sowohl "rein private Wurzelkanalbehandlungen" als auch "Wurzelkanalbehandlungen mit Kassenzuzahlung" zu 100% und ohne Budget bezahlt werden. Es gibt hier große Unterschiede bei den Versicherungen, die einen zahlen nur das eine, die andern das andere und wenige beide Versionen.

Dieser feine Unterschied kann Ihnen bei der richtigen Auswahl später hohe Kosten ersparen! 

Den zweiten Tarifbaustein, den Sie abschließen sollten, deckt die Kosten für Zahnersatz und Implantate.  Dieser zahlt bei guten Tarifen 90 bis 100% von der Gesamt? Rechnung? Leider nein! Jetzt wird es leider noch komplizierter! 

Es gibt in der GOZ (Gebührenordnung) zu nahezu jedem Behandlungsschritt eine Bewertung in Punkten
Diese Punkte werden mit einem Punktwert multipliziert, der die Punkte in Geld umrechnen soll. (Der Punktwert soll regelmäßig an Preissteigerungen angepasst werden.) 

Das Ganze wird dann noch mit einem Faktor multipliziert, der den Zeitbedarf oder die Schwierigkeit bemessen soll.

Also: 
Punkte x Punktwert x Faktor = Ihr Preis

Idealerweise soll eine Behandlung bei Faktor 1,8 bis 2,3 erfolgen. 

Ist sie schwieriger oder dauert länger als gedacht, kann man über den Faktor von 2,3 gehen, muss dann aber medizinisch in der Rechnungsstellung individuell begründen, warum die Position so schwierig oder aufwändig war. 

Bis zum Faktor 3,5, dem sogenannten Höchstsatz der GOZ, zahlen die meisten Versicherungen. 

Man kann aber auch über den Faktor von 3,5 hinausgehen. Warum sollte das erforderlich sein? Das hört sich doch alles plausibel und fair an? 

Ist es aber nicht, denn der Punktwert, also die Umrechnung der Punkte in Geld, ist aus dem Jahr 1988

Also, wir berechnen Ihre Behandlung auf dem Preisniveau aus 1988! 


GOZ Punktwert von 1988, also noch von vor dem Mauerfall!

 

Behandlung zu Preisen von 1988?


Das ist nicht fair und funktioniert auch so nicht mehr. Viele, auch wir, sind daher wirtschaftlich gezwungen den ein oder anderen Faktor über 3,5 zu berechnen, was dazu führt, dass dieser Teil dann meistens von Ihnen getragen werden muss!


Ihre Zahnzusatzversicherung zahlt also einen wichtigen großen Beitrag, aber nicht den gesamten Teil. 


Aber! Denn das müssen wir auch fairerweise betonen:

Wäre der Punktwert in all den Jahren angehoben worden, dann hätten wir heute Preise, die wahrscheinlich doppelt so hoch wären.

Das würde aber auch zu wesentlich höheren Versicherungsprämien führen!



Wir arbeiten seit 2007 intensiv mit den Produkten der einzelnen Zahnzusatzversicherungen und haben einen sehr guten Überblick. Nicht alles, was durch die vielen Vergleichsportale empfohlen wird, zahlt sich für Sie am Ende aus! Dafür gibt es zu viele Tricks im Kleingedruckten, die dazu führen können, dass Sie nicht die erwartete Rückerstattung erhalten. So etwas können die Vergleichsportale nicht überprüfen und in die Empfehlungen einbeziehen! Manchmal ist ein teurerer Tarif dann doch der Bessere!

Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit helfen!



Ihr Dr. Jan Erik Schulz Walz


Wir sind übrigens ein DKV godentis Partner.

 Wir sind eine godentis DKV Praxis. Was bedeutet dies für Sie? 

Zunächst einmal, dass wir Ihnen als DKV Patienten meist bessere Konditionen anbieten können, falls Ihr DKV Tarif einen solchen Bonus vorsieht. Zusätzlich profitieren Sie von den Leistungen des godentis Programms. 

Falls Sie zum Beispiel die DKV Zusatzversicherungstarife KDTK85+KDBE haben, 
so erhalten Sie  im Tarif KDBE 2x im Jahr eine Erstattung zu einer professionellen Zahnreinigung im Wert von 100 Euro statt normalerweise jeweils 75 Euro. 
 
Im Tarif KDTK85 bekommen Sie Zahnersatz  bis zum 3,5 fachen Faktor zu 90% statt 85% erstattet. 

Diese Informationen dienen nur zu Ihrer Aufklärung und alle Angaben sind ohne Gewähr!